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Befähigte Person

Eine befähigte Person verfügt über besondere Kenntnisse und Fähigkeiten für die Prüfung im elektrotechnischen Bereich. Diese Qualifikation erlangt sie durch eine elektrotechnische Berufsausbildung, Berufserfahrung, eine zeitnahe berufliche Tätigkeit in dem Bereich, in dem die Prüfungen durchgeführt werden und regelmäßiger Weiterbildungen auf dem jeweilige Spezialgebiet ( z. B. angewandte VDE Normen).

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