Arbeitsschutzrecht der Elektrotechnik

Die Systematik des deutschen Arbeitsschutzrechts ist den europäischen Prinzipien angepasst und hierarchisch und dynamisch gestaltet. Der Staat erlässt Gesetze mit allgemeinen Anforderungen (Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz). Konkretisiert werden die Gesetze durch staatliche Verordnungen und staatliche Regeln.

Die rechtlichen Grundlagen für die Gestaltung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes in Betrieben ordnen sich in ein hierarchisches System des Arbeitsschutzrechts ein. Schutzziele und Mindeststandards, die auf der europäischen Ebene formuliert sind, geben den Rahmen für die nationale Ausgestaltung in den einzelnen europäischen Ländern und so auch in Deutschland.

Der Gesetzgeber muss Arbeitsschutzvorschriften erlassen, um das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit entsprechend Artikel 2 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten. In Deutschland wird der Arbeitsschutz durch den

  • Staat und die Länder,
  • durch die hoheitliche Tätigkeit der Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften, Unfallkassen), Dachverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DGUV
  • und durch die Tarifpartner

rechtlich gestaltet. Auch private Organisationen, wie etwa die Normungsinstitutionen, spielen bei der Auslegung eine Rolle.

 

Systematik Arbeitsschutzrecht

Quelle: DGUV, Gestaltung Regine Rundnagel

 

Arbeitsverantwortlicher

Arbeitsverantwortlicher (DIN VDE 0105-100)

Der Arbeitsverantwortliche (AV) im elektrotechnischen Bereich ist eine Person, die beauftragt ist, die unmittelbare Verantwortung für die Durchführung der Arbeit an der Arbeitsstelle zu tragen. Er hat darauf zu achten, dass alle sicherheitstechnischen Anforderungen und betrieblichen Anweisungen bei der Durchführung der Arbeiten eingehalten werden. Diese Arbeiten können auch nichtelektrotechnische Arbeiten in der Nähe von elektrischen Anlagen sein.

Aufgaben und fachliche Qualifikation eines Arbeitsverantwortlichen:

  • Kenntnisse und Erfahrungen zur sicheren Durchführung der Arbeiten
  • Kenntnisse der anzuwendenden Vorschriften und Normen
  • Beurteilung der durchzuführenden Arbeiten
  • Erkennen der besonderen Gefahren, die mit den Arbeiten verbunden sind
  • Ergreifen der Maßnahmen zur sicheren Durchführung der Arbeiten
  • Informationen, z. B. über Schaltzustand oder Begrenzung der Arbeitsstelle, vom Anlagenverantwortlichen einholen
  • Mitarbeiter in den Arbeitsbereich einweisen
  • Überwachung der Arbeiten
  • Überwachung der einzuhaltenden Sicherheitsfestlegungen

Der Arbeitsverantwortliche (AV) und der Anlagenverantwortliche (ANVL) haben Schaltungen in der Anlage sowie Arbeitsabläufe vor Arbeitsbeginn zu vereinbaren, wobei oftmals der AV und der ANVL ein und dieselbe Person ist und damit diese Koordination entfällt.
Vor Beginn sowie während einer Arbeit muss der AV dafür sorgen, dass alle einschlägigen Anforderungen, Vorschriften und Anweisungen eingehalten werden. Der AV muss alle an der Arbeit beteiligten Personen über alle vorhersehbaren Gefahren unterrichten, die für diese nicht ohne weiteres erkennbar sind.

Hat der AV eine oder mehrere Sicherheitsregeln nicht selbst durchgeführt, so muss er sich deren Durchführung vom ANLV bestätigen lassen.

Darüber hinaus hat sich der AV vor Wiederaufnahme der Arbeit vom Fortbestand der getroffenen Schutzmaßnahmen zu überzeugen. Kann er dieses nicht beurteilen, muss er die Unterstützung des ANLV anfordern. Daher muss bei der Einweisung durch den ANLV auf die getroffenen Schutzmaßnahmen hingewiesen werden.