General Product Safety Regulation (GPSR)

Die General Product Safety Regulation (GPSR)

ist eine Rechtsakte der Europäischen Union zur Sicherstellung der Produktsicherheit für Verbraucher. Sie hat die Zielsetzung, einheitliche Sicherheitsanforderungen für nicht‑spezifisch geregelte Verbraucherprodukte zu schaffen, die Marktüberwachung zu stärken und Verantwortlichkeiten entlang der Lieferkette — insbesondere für Hersteller, Importeure, Händler und Online‑Plattformen — klarer zu regeln.

Wesentliche Inhalte (Kurzüberblick)

  • Anwendungsbereich: Verbraucherprodukte, für die keine speziellen sektorspezifischen Sicherheitsvorschriften gelten.
  • Pflichten der Wirtschaftsbeteiligten: Produktgestaltung nach dem Stand der Technik, Durchführung von Risikobewertungen, Bereitstellung von Sicherheitsinformationen, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit (z. B. Identifizierung des Wirtschaftsakteurs).
  • Marktüberwachung und Meldesysteme: Stärkung nationaler Behörden und verbesserte Zusammenarbeit (inkl. Meldung gefährlicher Produkte, Austausch über Schnellwarnsysteme wie RAPEX).
  • Online‑Plattformen und digitale Vertriebskanäle: Erweiterte Sorgfaltspflichten und Mitwirkungspflichten zur Verhinderung des Inverkehrbringens unsicherer Produkte.
  • Maßnahmen bei Gefährdung: Anforderungen an Rückrufe, Verkaufsstopp, Informationspflichten gegenüber Verbrauchern und Behörden.
  • Sanktionen: Vorgaben für angemessene nationale Sanktionen bei Verstößen.

Rechtsstellung / Vorgänger Die GPSR ist eine EU‑Verordnung (d. h. unmittelbar in den Mitgliedstaaten anwendbar) und ersetzt bzw. modernisiert die bisherige General Product Safety Directive 2001/95/EC (GPSD), die als Richtlinie nationale Umsetzungsakte erforderte.

Normnummer und Inkrafttreten

  • Vorgängernorm: Richtlinie 2001/95/EG (General Product Safety Directive).