Elektrotechnisch unterwiesene Personen

Elektrotechnisch unterwiesene Personen (DGUV Vorschrift 3, DIN VDE 0105-100)

Eine Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) ist, wer durch eine Elektrofachkraft (EFK) über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt, sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen unterwiesen wurde. In einigen Bereichen hat es sich bewährt, Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) zur Unterstützung der Elektrofachkraft einzusetzen. Falls erforderlich müssen sie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen unterwiesen werden. Nach DGUV Vorschrift 3 arbeitet eine EuP immer unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft, die die Fachverantwortung für sie trägt. Die EuP muss jederzeit die Möglichkeit haben, bei Unklarheiten Rückfragen an die Elektrofachkraft richten zu können.

Die Rahmenbedingungen der elektrotechnisch unterwiesenen Person erfordern:

  • Unterweisung durch eine Elektrofachkraft
  • Unterweisung der ihr übertragenen Aufgaben
  • Unterweisung über mögliche Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten
  • Unterweisung über notwendige Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen
  • Anlernen

Elektrotechnischer Laie

Elektrotechnischer Laie

 

Als elektrotechnischer Laie wird eine Person bezeichnet, die weder Elektrofachkraft (EFK) noch Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) oder Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKfft) ist, noch über sonst eine elektrotechnische Qualifikation verfügt. Ohne eine elektrotechnische Organisation ist grundsätzlich immer davon auszugehen, dass es sich bei allen Beschäftigen zunächst um elektrotechnische Laien handelt. Elektrotechnische Laien dürfen keinerle Arbeiten im Bereich der Elektrotechnik durchführen.